Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion
Geteiltes Bild. Linker Abschnitt zeigt die Front des Schulgebäudes. Vor dem Gebäude ist eine Skulptur in Form eines Vogels zu erkennen. Der mittlere Abschnitt zeigt ein Teddybären mit altmodischem Hörgerät. Der Schriftzug

Organisation im Gemeinsamen Lernen

Alle SchülerInnen werden im Rahmen des GL wöchentlich vor Ort, d.h. in der entsprechenden wohnortnahen Regelschule betreut. Dies erfolgt in der Primarstufe überwiegend in individueller Förderung beziehungsweise durch die Förderung in Kleingruppen mit anderen KlassenkameradInnen in Absprache mit der/dem KlassenlehrerIn.

Im Bereich der Sekundarstufe muss die Förderung der hörgeschädigten SchülerInnen aufgrund der stundenplantechnischen Voraussetzungen und der häufig beengten räumlichen Verhältnisse oft außerhalb der Schule statt finden. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Nachhilfe!

In der Regel wird jedem/jeder hörgeschädigten SchülerIn im Gemeinsamen Unterricht ein erhöhter sonderpädagogischer Förderbedarf von drei Schulstunden pro Woche bewilligt. Zu diesem Zweck werden die KollegInnen im GL an die betreffende Regelschule anteilig abgeordnet. Vertretungsunterricht an der Regelschule ist nur in der Klasse, die das hörgeschädigte Kind besucht, zulässig.

Regelmäßige GL-Konferenzen und eine intensive Arbeit im Team dienen dem Austausch und der Informationsgewinnung untereinander.